E-Rechnungs-Pflicht ab 01.01.2025 einfach einhalten
Im B2B-Bereich gilt die E-Rechnungs-Pflicht seit 1. Januar 2025 – auch für Kleinunternehmer:
- Die E-Rechnung wird Schritt für Schritt das zukünftige Rechnungsformat.
- Bei einem Rechnungsbetrag ab 1.000 Euro sind öffentliche Auftraggeber verpflichtet Rechnungen als E-Rechnungen anzufordern.
- Die erstellte E-Rechnung muss elektronisch archiviert werden. Nur einen Ausdruck der E-Rechnung aufzuheben reicht nicht aus.
- Elektronische Rechnungen sind genauso lange aufzubewahren wie Papierrechnungen – also 10 Jahre.
Die Aufbewahrungsfrist beginnt, wenn das Kalenderjahr abgelaufen ist, in dem die E-Rechnung ausgestellt wurde.
Welche Vorteile haben E-Rechnungen für Unternehmen?
- Einfachere Rechnungsstellung dank klarer und eindeutiger Standards.
- Schnellere Zahlung durch verkürzte Durchlaufzeiten und schnellere Bearbeitung.
- Fehlervermeidung durch automatische Validierung der Rechnung.
- Geringere Kosten durch Einsparung von Porto, Druck & Papier.
- Schnelle und zuverlässige Übermittlung der Rechnung durch digitale Übertragung.
Schon das Standardpaket umfasst:
- Rechnungserstellung als PDF & als UBL Invoice-2
- Rechnungsversand direkt zum Kunden
- Verwaltung relevanter Kundendaten
- Übersicht erstellter Rechnungen
- E-Rechnungs-Viewer
- Konfigurationskosten: 49,00 €
- Monatliche Kosten ab dem 2.Monat: 14,85 € für bis zu 100 Ausgangsrechnungen
- Im 1.Monat kostenlose Nutzung